Wanne-Eickel. „Zu Hause erholt man sich am besten“ – diese Meinung vertreten viele Menschen, auch wenn es um die Genesung nach einem chirurgischen Eingriff geht. Deshalb favorisieren 66 Prozent der Bevölkerung laut einer Umfrage die Einrichtung von Ambulanten Operationszentren. Das Evangelische Krankenhaus Herne ist diesem Trend nun gefolgt und hat im Ärztehaus am EvK in Eickel ein Ambulantes Operationszentrum eingerichtet. Dort können werden Eingriffe vorgenommen, die in die Bereiche Gynäkologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie/ Orthopädie und Gefäßchirurgie fallen.
Eine Arthroskopie des Knies, eine Punktion der Schilddrüse, die Verödung von Krampfadern – das sind die klassischen Eingriffe, die dank des medizinischen Fortschritts mittlerweile ambulant durchgeführt werden können, wenn es die Konstitution der Patienten erlaubt. Nach den entsprechenden Untersuchungen und dem Beratungsgespräch, das mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin in der zuständigen Fachklinik in Herne-Mitte stattfindet, erhalten die Patienten ihren Termin für den erforderlichen ambulanten chirurgischen Eingriff.
Dieser Eingriff findet dann im Ambulanten OP-Zentrum an der Hordeler Straße 1 in Wanne-Eickel statt. Die Narkose wird vorgenommen durch die Anästhesisten des AnästhesieNetz Rhein-Ruhr. Operateure sind die Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Fachkliniken des EvK. „Unsere ambulanten Patientinnen und Patienten werden nach denselben strengen gesetzlichen Qualitätsrichtlinien behandelt und genauso intensiv betreut wie bei einem stationären Aufenthalt“, sagt Dr. Guido Rölleke, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie. „Der einzige Unterschied ist, dass sie sich nach dem Eingriff in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld erholen können.“
Eine erste Entwicklung in Richtung ambulantes Operieren war vor 18 Jahren die Einrichtung eines Kurzzeitbehandlungszentrums (KBZ) am EvK Herne-Mitte. Hier wurden bereits chirurgische Eingriffe vorgenommen, bei denen Patienten das KBZ je nach Größe der Operation noch am selben Tag oder nach maximal vier Nächten stationärem Aufenthalt verlassen konnten. AW