HERNE – Die Schuldnerberatung des Kirchenkreises Herne hat in einer Pressekonferenz am 18. April ihren Jahresbericht vorgelegt. Geschäftsführerin Andrea Leyk informierte gemeinsam mit Bernadette Blum, Beraterin in der Präventionsarbeit, und Rechtsanwalt Christoph Hytroski über die Arbeit des Teams im vergangenen Jahr, die Zahl der Beratungsfälle, aber auch die möglichen Gründe für eine Überschuldung.
„2017 betrug die Überschuldungsquote in Herne 17,85 Prozent – das ist der höchste Wert seit 2004“, sagte Leyk. „Damit liegt Herne auf Platz vier der Liste der deutschen Städte mit den höchsten Überschuldungen.“ Umfassend betreut wurden in der Beratungsstelle im vergangenen Jahr 532 Personen; davon waren 245 Frauen und 287 Männer. Die Gesamtverschuldung der Klienten der Schuldnerberatung lag bei 15074333, 06 Euro. Das entspricht einer Durchschnittsverschuldung von 28335, 21 Euro. Mit 7018 Gläubigern haben die Mitarbeitenden der Schuldnerberatung Kontakt aufgenommen.
„Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist 2017 zum vierten Mal in Folge angestiegen“, so Leyk. Die Geschäftsführerin gab als Hauptgründe für die Überschuldung Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung, Scheidung, mögliche Kleinkredite und auch schlichtweg Einkommensarmut an. „Was wir zunehmend erleben, das sind Verschuldungen auch durch Miete und Verbindlichkeiten beim Energieversorger“, erläuterte Christoph Hytroski. „Auch durch Zeiten, in denen man nicht krankenversichert ist, und dann nach einiger Zeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintritt, treten Schulden auf.“ Viele wüssten nicht, dass in Zeiten, in denen sie nicht versichert sind, trotzdem Beiträge anfallen, die rückwirkend nach dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung eingefordert werden. „So passiert es, dass Menschen sich alleine aus diesem Grund überschulden können.“
Es sei wichtig, dass Menschen rechtzeitig einen Termin für eine Erstberatung machen. „Falls durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderes absehbar ist, dass Personen ihre Verbindlichkeiten in naher Zukunft nicht mehr bezahlen können, vielleicht sogar schon die erste oder zweite Mahnung bekommen haben, dann sollen sie sich dringend melden, damit wir sie präventiv beraten können“, sagte Hytroski und gab an, dass die Wartezeit für einen solchen Erstberatungstermin bei ca. vier Wochen liege. Termine für Notfälle stehen zeitnah zur Verfügung. 1700 Menschen hat Hytroski zu ihrer Situation im vergangenen Jahr beraten. TR