HERNE - Am Samstag, 29. Juni, hat die Kreissynode des Kirchenkreises Herne im Lutherhaus der Petrus-Kirchengemeinde Herne an der Lutherstraße 1 getagt. Von 77 stimmberechtigten Synodalen waren 64 anwesend, so dass die Synode beschlussfähig war. Im Vorfeld haben die Synodalen in der Dreifaltigkeitskirche am Regenkamp 78 einen Abendmahlsgottesdienst gefeiert.
Auf der Tagesordnung stand vor der Mittagspause – nach Eröffnung, Konstituierung und Grußworten von dem stellvertretenden Dechanten, Pfarrer Ludger Plümpe, Bürgermeisterin Andrea Oehler und der stellvertretenden Bürgermeisterin Castrop-Rauxels, Katrin Lasser-Moryson - die Beschäftigung mit der Hauptvorlage der Evangelischen Kirche von Westfalen. Es handelt sich um ein Diskussionspapier zum Thema Migration unter dem Titel „Ich bin fremd gewesen, und ihr habt mich aufgenommen“.
Pfarrerin Annette Muhr-Nelson, Leiterin des Amts für Mission, Ökumene und Kirchliche Weltverantwortung, hatte zu diesem Thema ein Impulsreferat gehalten, in dem sie das Ziel der Hauptvorlage beschrieb: „Wir wollen mit dem vorgelegten Material und dem damit angestoßenen Diskussionsprozess zur Versachlichung einer emotional geführten Debatte beitragen.“
Es sei Christenpflicht, Migration zu bejahen und Integration aktiv zu gestalten, denn Gott selbst begegne uns im Menschen und zwar auch und gerade im fremden. „Gott ist in den Flüchtlingslagern dieser Welt, an den Zäunen und Mauern, in den hilflos dahintreibenden Booten, am Grund des Meeres“, sagte Muhr-Nelson.
In allen Gemeinden und Kirchenkreisen, in den Ämtern und Einrichtungen der westfälischen Landeskirche wurde seit der Veröffentlichung im letzten Jahr darüber diskutiert, wie Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft gelingen kann.
Aufgrund der aktuell dramatischen Flüchtlings-Situation im Mittelmeer hat die Kreissynode im Zusammenhang mit dem Thema der Hauptvorlage eine Resolutionverfasst.
Der zweite Teil der Tagung startete nach der Mittagspause mit einem Grußwort des neuen Bezirksdezernenten Dr. Jan-Dirk Döhling und ging weiter mit dem mündlichen Bericht des Superintendenten Reiner Rimkus.
Zunächst verabschiedete er die Synodalen, die zum letzten Mal einer Tagung beiwohnten – etwa die Pfarrer Hans-Jürgen Knipp und Martin Hensel aus der Paulus-Kirchengemeinde Castrop, die Ende dieses Jahres in den Ruhestand gehen, und Pfarrer Thomas Luther, dessen Versetzung in einen anderen Kirchenkreis bevorsteht – und begrüßte den „Neuzugang“ Pfarrer Ferdinand Kenning, der im März seinen Dienst in der Stephanus-
Kirchengemeinde Holsterhausen (jetzt: Kirchengemeinde Wanne-Eickel, Bezirk Holsterhausen) angetreten hat.
Danach blickte Rimkus zurück auf die Vereinigung der Kirchengemeinde Wanne-Eickel und die dazugehörige Feier im Wanner Sportpark – und voraus auf die Vereinigung der Friedenskirchengemeinde Castrop-Rauxel und der Kirchengemeinde Habinghorst am 1.1.2020 und die Vereinigung der Herner Kirchengemeinden Baukau, Börnig, Bladenhorst-Zion, Kreuz und Sodingen 2022.
Voraus blickte der Superintendent auch auf eine im nächsten Jahr anstehende Visitation des Kirchenkreises Herne. Vom 8. bis 11. März wird eine landeskirchliche Delegation Einrichtungen wie Eine Welt Zentrum, Jugendreferat, Schuldnerberatung oder Zeppelin-Zentrum besuchen, um das jeweilige Engagement kennenzulernen.
Auch auf die Langzeitprognose zur Entwicklung der Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirche in Deutschland bis 2060, die unlängst durch die Presse ging, ging Reiner Rimkus ein. Er erinnerte daran, dass die Evangelische Kirche in den letzten 50 Jahren auch etwa die Hälfte ihrer Mitglieder verloren habe – insofern blicke er mit Gelassenheit auf die prognostizierte Entwicklung. Der Superintendent forderte dazu auf, den rückläufigen Mitgliederzahlen „mit Phantasie und Kreativität, mit innerer spiritueller Kraft“ zu begegnen. Friedhelm Libuschewski, Geschäftsführer des Jugendreferats, ist mit einer halben Stelle für die Entwicklung und Umsetzung von zukunftsweisenden Projekten in den drei Stadtbereichen des Kirchenkreises beauftragt.
In diesen Zusammenhang gehört auch der letzte Abschnitt des Superintendentenberichts: Hier regte Rimkus an, die Idee des „Elevator-Pitch“ – hier ging es ursprünglich um die Frage, wie man Kunden während einer 60-sekündigen Aufzugfahrt für ein Produkt begeistern kann – in Grundzügen zu übernehmen. Wie kann es gelingen, jemanden in kurzer Zeit davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, sich mit dem christlichen Glauben auseinanderzusetzen? „Ich meine, es ist sinnvoll, in den Gemeinden und Diensten Workshops anzubieten, um miteinander zu üben, kurz, konkret, ungezwungen und einladend über unseren Glauben zu reden.“
Nach dem Superintendentenbericht stand der Jahresabschluss des Haushaltes des Kirchenkreises sowie der Sonderhaushalte des Eine Welt Zentrums und der Stiftung Blue Planet auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang berichtete der stellvertretende Finanzausschussvorsitzende Pfarrer Günter Mattner, dass die überplanmäßig eingeflossenen Kirchensteuermittel zu einem Teil anteilig an die Gemeinden und zu einem Teil in Rücklagen fließen konnten. Aufgrund dieser Mehreinnahmen sei der Kirchenkreis mit seinen Gemeinden jetzt noch in der Lage, sich für zu erwartende magerere Zeiten gut aufstellen.
Anschließend ging es um einige Änderungen, die in der Ordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vorgenommen werden sollen. Neben einigen formalen Dingen (Verkleinerung der Kirchenleitung, Pfarrstellenbesetzungsgesetz…) gehören dazu inhaltliche Veränderungen das Abendmahl und die Kirchliche Trauung betreffend.
So sollen in Zukunft alle Getauften – also auch Kinder, die noch nicht konfirmiert sind – zum Abendmahl zugelassen sein. Darüber hinaus wird die Benutzung von alkoholfreiem Traubensaft der Benutzung von Wein gleichgestellt, damit niemand aus der Gemeinde (z.B. trockene Alkoholiker, Kinder) ausgeschlossen sind. Viele Gemeinden haben beides (Zulassung von Kindern und Benutzung von Traubensaft) schon lange praktiziert. Jetzt soll beides in der Kirchenordnung verankert werden.
Außerdem soll die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare derer von heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden, sodass es auch hier die Kirchliche Trauung geben soll. Eine weitere Änderung betrifft die Eheschließung von Paaren, von denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist. Bisher wurde hier insofern ein Unterschied
gemacht, dass hier nicht von einer „Kirchlichen Trauung“, sondern von einem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ gesprochen wurde. Diesen Unterschied soll es zukünftig nicht mehr geben.