Mit Asylgewährung Gottes Gebot erfüllt

CASTROP-RAUXEL – 2016 wurde in der Bundesrepublik nach Feststellungen der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 692 mal versucht, durch zeitlich befristeten Schutz unmittelbar drohende Abschiebung von Flüchtlingen abzuwenden und Schutzbegehren erneut sorgfältig zu überprüfen. Im Kirchenkreis Herne haben seitdem mehrere Gemeinden Kirchenasyl gewährt. Die Kirchengemeinde Habinghorst handelte innerhalb der vergangenen 18 Monate zweimal – und berichtet in ihren „Evangelischen Informationen für Habinghorst“ über die Beendigung der zweiten Asylgewährung. Sie betraf eine sechsköpfige Familie aus dem Irak, die in den Räumen des Christophorushauses an der Wartburgstraße unterkam, betreut von 14 Helferinnen und Helfern. Sie standen zum Gespräch zur Verfügung, besorgten Einkäufe, unterrichteten die Kinder und spielten mit ihnen, stellten die medizinische Grundversorgung sicher.

All das geschah nach Rücksprache mit dem Presbyterium, mit Anwälten, mit der Landeskirche und dem Bundesministerium für Asyl, Migration und Flucht. Damit habe man eine biblische Forderung erfüllt, heißt es in dem Artikel – mit Hinweis auf Lev. 19, 33ff: „Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Land, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der Herr, euer Gott“. Die Aufnahme und der der Schutz bedrohter Flüchtlinge gehören zum Selbstverständnis unserer Kirche – so stellt es das Presbyterium in der Stellungnahme fest.SI