Rentner lernen Fiskus kennen

HERNE – Nur wenige Rentner wissen um Steuerprogression, kennen sich mit steuermindernden Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Werbungs- und Nebenkosten aus, wissen um Steuernachzahlungen und Zwangsgelder vom Finanzamt. Mit all diesen Besonderheiten des Rentenrechts hat Klaus Rybacki (Bild) den Frühstückskreis der Emmaus-Kirchengemeinde Börnig am 4. Februar bekannt gemacht. Der 76-jährige ehemalige Gewerkschafter hat die Rentengesetzgebung zu seinem Steckenpferd gemacht, darf darüber berichten, jedoch keine Steuerberatung betreiben.

Wer vor 2005 in Rente ging, werde vom Fiskus verschont. Das Alterseinkünftegesetz gestehe Einzelpersonen seit 2019 einen Grundfreibetrag von 9168 Euro (Ehepaaren 18336 Euro) zu – und ab 2040 würden nach gegenwärtiger Gesetzeslage Renteneinkünfte sogar 100-prozentig besteuert. Bei Anfragen des Finanzamtes sollten Rentner zügig reagieren, müssten sich unter Umständen sogar Nachzahlungen auferlegen lassen, ließ Rybacki wissen. SI